Motorsägenausbildung Modul A

Verantwortlicher: KBM Maximilian Mayer, E-Mail: KBM4@Feuerwehr-NDSOB.de

Lehrgangsbeschreibung

Der Lehrgangsteilnehmer soll lernen, die Motorsäge gemäß den Unfallverhütungsvorschriften zu bedienen und kleinere Wartungsarbeiten an ihr durchzuführen.
Dabei soll Wissen zum Arbeiten am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten und das Fällen von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser vermittelt werden. Die Ausbildung findet nach DGUV Information 214-059 statt.

Ausbilder

Je Lehrgang werden zwei Ausbilder vom KFV eingeteilt.

Teilnahmevoraussetzungen

Die körperliche und geistige Eignung muss entsprechend DGUV Information 214-059 vorhanden sein!
Teilnehmen können alle Feuerwehrangehörige des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, die das 18. Lebensjahr zu Beginn des Lehrganges vollendet haben.
Eine Feuerwehrtechnische Grundausbildung (TF, TM, MTA, …) ist nicht erforderlich.
Teilnehmer von Feuerwehren, die nicht Mitglied des KFV ND-SOB sind, können am Lehrgang nur teilnehmen, wenn die max. Teilnehmerzahl durch Teilnehmer von Mitglieds-Feuerwehren des KFV spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn nicht erreicht wurde.

Anmeldung

Die Teilnehmeranmeldung erfolgt durch den Kdt. mit dem üblichen Anmeldeverfahren für Lehrgänge im Landkreis. Teilnehmer von  Feuerwehren, die nicht Mitglied des KFV ND-SOB sind, kommen, wie oben beschrieben, auf die „Warteliste“. Die Zuteilung eines Lehrgangsplatzes erfolgt spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, wenn die max. Teilnehmerzahl durch Teilnehmer von Mitglieds-Feuerwehren des KFV bis dahin nicht erreicht wurde.

Unterrichtsräume, Werkstatt, Holz

Der Unterrichtsraum für den theoretischen Teil muss mit Beamer und PC/Notebook ausgestattet sein. Für die Wartung (Kette wechseln/feilen) sollen Arbeitsplätze mit insgesamt min. zwei Schraubstöcken bereitgestellt werden. Als Alternative eignen sich auch private Werkstätten.

Vom Teilnehmer mitzubringen:

  • Schreibzeug
  • Schnittschutzhose, eigene Hose, muss dem Teilnehmer passen, muss nicht „Form C“ sein oder in Ausnahmefällen Schnittschutzhose der Feuerwehr, muss „Form C“ sein!
  • Feuerwehrjacke oder Arbeitsjacke
  • Arbeitshandschuhe
  • Schutzhelmkombination mit Gesichtsschutz (Gitter) und Gehörschutz, Forsthelm, max. 5 Jahre alt
  • Sicherheitsstiefel oder Feuerwehrschutzschuhe, nach Möglichkeit mit Schnittschutzeinlage
  • Motorsäge, funktionsfähig und den Sicherheitsvorschriften entsprechend
  • Betriebsstoffe und Werkzeug zur Motorsäge

Kosten

Anfallende Kosten gehen zu Lasten der Feuerwehr bzw. der Gemeinde des Lehrgangsteilnehmers.
Die Kosten für ein Mittagessen am Samstag sind in der Lehrgangsgebühr enthalten.

für Mitglieder des KVF 80,00€ je Teilnehmer
für Nichtmitglieder des KFV 130,00€ je Teilnehmer

Zeitrahmen

1. Tag = 1 Freitag        zu 5 UE = 3,75 Std. (18.30 – ca. 22.15)
2. Tag = 1 Samstag        zu 11 UE = 8,25 Std. zzgl. Pausen (08.00 – ca. 16.30)

Abschluss

Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine schriftliche Prüfung mit 10 Fragen.
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Lehrgangsbesuch eine Teilnahmebescheinigung nach DGUV Information 214-059.