Landesweit einheitlicher Probealarm am 12. März 2026

12.03.2026
Feuerwehr
Der Landesweite Warntag in Bayern findet am 12. März statt. Ab 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. Gegen 11:30 Uhr erfolgt eine Entwarnung. Es werden verschiedene Wege getestet, um Menschen vor Notfällen und Gefahrenlagen zu warnen. Ziel dieses Probealarms ist es, die Bevölkerung weiter zu sensibilisieren, die Warnprozesse zu optimieren und das Zusammenspiel sowie die Funktionalität der unterschiedlichen Warnkanäle zu testen.

Am 12. März 2026 findet der jährliche landesweit einheitliche Probealarm in Bayern statt. Das Bayerische Melde- und Lagezentrum im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (BayMLZ) wird landesweit ab 11:00 Uhr die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warn-Apps und Warnmultiplikatoren in der Warnstufe 2 (= Gefahrenmitteilung) auslösen (dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast). Um 11:30 Uhr wird vom BayMLZ eine Entwarnung gesandt. In diesem Jahr soll auch erstmalig die Entwarnung über Cell Broadcast erprobt werden. Die Auslösung von Cell Broadcast über MoWaS erfolgt ausschließlich durch das BayMLZ, um die Funktionsfähigkeit einer bayernweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben. 

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass grundsätzlich der Empfang von Cell Broadcast-Warnmeldungen auf dem Mobilfunkendgerät für die Warnstufen 2 (mittel) und 3 (niedrig) individuell unterdrückt werden kann. Gleiches gilt auch für die Entwarnung über Cell Broadcast.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter Technische Informationen - BBK 

Parallel hierzu können die Integrierten Leitstellen (ILS) und die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf regionaler Ebene zeitversetzt ebenfalls eine Warnmeldung über MoWaS absetzen. In diesen Fällen kann es bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps in diesen Bereichen zu einer Doppelmeldung (Regierung und Kreisverwaltungsbehörde bzw. ILS) kommen. Ebenfalls können die Kreisverwaltungsbehörden die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel ab 11:00 Uhr auslösen (z.B. Stadtwerbetafeln, Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen). 

Details sind hier zu finden: